Zitat:
Zitat von ogrikaze
Wenn sie eine Festanstellung hat und die Kollegen Weihnachstgeld bekommen hat sie auch Anspruch. Die Höhe der "Prämie" kann unterschiedlich sein...
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Ein Anspruch besteht prinzipiell erst einmal nicht. Das Weihnachtsgeld kann an verschiedene Kriterien gebunden sein. Als ich noch fest angestellt war, da gab es die Reglung um Weihnachtsgeld zu erhalten musste man 1 Jahr in der Firma angestellt sein und dann gab es eine Stafflung nach Betriebszugehörigkeit.
ahh gerade im Link von ghostwriter gelesen:
Zitat:
Zulässig ist es beispielsweise auch, eine bestimmte Dauer der Betriebszugehörigkeit zur Voraussetzung für einen Weihnachtsgeldanspruch zu machen.
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