Zitat:
Zitat von Sorgnix
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für Steuer und sonst. Abgaben gilt natürlich das gesamte Gehalt eines Jahres.
Daher gibts im Januar auch immer den Lohnsteuerausgleich.
Ansonsten wurde ja schon dargelegt, das Weihnachtsgeld grundsätzlich eine freiwillige Entscheidung ist.
Da die Putzfrau hier auch offensichtlich nicht zur Gruppe "Arzthelferin" fällt, sind auch sonstige Ansprüche nicht möglich.
Kann ja beim nächsten Termin verhandelt und dann schriftlich festgehalten werden!