Thema
:
Anhörung bzgl. Geschwindigkeitsüberschreitung
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03.03.2017, 10:21
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muhmer
Banned
Ratsherr
Registriert seit: Mar 2016
Ort: SA
Beiträge: 214
Zitat:
Zitat von
maffyn
sorgi: ja, klar! widerspruch muss die freundin einlegen, also die empfängerin des briefes...war für mich logisch:-)
Mit dem Wiederspruch wird die Schuld eingeräumt. Finger weg !!!
Im Moment keine Zeit - bis morgen ...
VG
muhmer
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