Zitat:
Zitat von U.R.
Der Friedhof und das Erddepot!
Friedhofsdepot...., wo die Leute alles verstecken???
Gerade auf Friedhöfen wird doch dauernd gebuddelt! Ohne Suchgenehmigung
Da baggert der Baggerfahrer auf dem Friedhof in Dinklade und findet eine Dose
mit....: http://www.ndr.de/nachrichten/nieder...iedhof404.html
Gruss U.R.
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Die rechtliche Beurteilung ist hier tatsächlich sehr interessant, führt sie doch quasi einen 3. Zustand ein (Kein Schatzfund, keine Fundsache) der erst eintrat, weil der Finder hier der Behörde erst die Sachen überlassen hat.
Das würde ich als Finder ganz sicher gerichtlich klären lassen. Zumal es neben dem erwähnten "Unanbringbare Sachen bei Behörden" (BGB § 983) auch noch andere Verordnungen gibt bei denen das zu Erlösende Geld an den zuletzt im Gewahrsamsinhabenden herauszugeben ist (sprich dem Finder).
(Ausgenommen sind hier nur Sachen die durch eine Straftat in die Gewalt gebracht wurden)
Falls du da mehr von hörst, lass es uns wissen. ist rechtlich in jedem fall interessant und lohnenswert.