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Drohnenverordnung 2017
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01.05.2017, 20:15
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Michael aus G
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Zitat:
Zitat von
U.R.
Außerdem werde geprüft, ob der Sohn dort überhaupt mit seiner Drohne filmen durfte. Das sei
eigentlich nur über dem eigenen Privatgrundstück erlaubt
, so der Polizeisprecher
https://www.ndr.de/nachrichten/niede...drohne488.html
Das ist ja schon mal falsch. Zeigt sber wieder mal schön wenn Fachfremde am Werke sind. Wollt ihr eine solche Polizei?
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Gib mir genügend Schubkraft und ich bringe dir ein Klavier zum fliegen.
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