... das Zeigen der halben Losung bzw. der Rune an sich fällt allerdings auch
schon unter div. rechtliche Einschränkungen ...
WIE hätte man es aber sonst zeigen sollen, was da steht??
In DIESEM - und damit einzigen (!!) - Fall, sehen wir das mal nicht so eng ...
Dient der eindeutigen Identifizierung bzw. dem Beweis des Fundes ...
Und um den geht es - nicht um Agitation o.ä. ...
Ein Thema, was hier jetzt nicht Thema ist und wird - das mit dem "zeigen" ...
... mich hätte dann nur noch interessiert, was der Sammlermarkt für so einen Sch..ß oder Schrott so zu geben bereit ist ...
vorsorglich die Taucherbrille zurechtlegend ...
Gruß
jörg