Zitat:
Zitat von Odenwälder Bub
wie tief müssen schätzungsweise solche Eiskeller sein, dass sich im Winter geschlagene Eisblöcke den Sommer über halten. Bekäme man heite für so etwas noch eine Baugenehmigung?
|
Also ich hatte schon nen Eiskeller, der war Scheitelhöhe ca 7 oder 8 Meter - das war aber wohl der Versorgung der nebendran liegenden zweistöckigen Bierkeller geschuldet - ich denke nicht, daß da 7 Meter hoch Eis drin war.
Es ist ja in 7 Meter Tiefe nicht kälter als in 4. Ich denke, da machts der Abstand zum Boden oben und die Masse - je mehr Eis am Stück, desto langsamer taut das. Und gegen oben - deshalb gibts ja Biergärten. Das war früher in Bayern usw. nichts anderes als ne mit großen schattigen Kastanien bepflanzte Hoffläche - unter der der Eis/Bierkeller lag. Ich kann mir aber auch vorstellen, daß da Stroh oben aufs Eis getan wurde zur Isolierung.
Manche Eiskeller sind aber auch nur 4 Meter - das ist aber schwierig zu beurteilen, da irgendwann mit der Fa Linde
neben bzw. nach dem "Wintereis" ja die fabrikationsmäßige Eisstangenfabrikation einsetzte - da hatte man unterm Jahr auch Gelegenheit, da nachzufüllen.
Ab da genügte in der Kneipe im Keller auch eine Kühlkammer, ausgekleidet mit Blech und ner Isolierschicht aus ca. 20-30 cm Korkschrot - und oben der hier gezeigter Kühlschrank.
Und noch später stand in dieser Kammer dann der Wärmetauscher vom Aggregat.
Baugenehmigung? warum solltest Du für nen tiefen Keller keine Baugenehmigung kriegen - mal von Grundwasser, Nacbargebäude und anderen verkomplizierenden Dingen abgesehen?
Gruß Zappo