Hab heute einen Schiessausbilder gefragt der frisch von der Schulung gekommen ist, ja es darf eingezogen werden wenn am Mann oder " griffbereit" aber es existiert wohl noch kein eindeutiges Papier dazu. Hängt wohl immer von Situation und Person ab. Also typisch BRD-Gummi Paragraph
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Kurios das sich immer genau die sich auf „gesunden“ und „Verstand“ berufen, weder das eine noch das andere ihr eigen nennen dürfen.
Geändert von Frank Enstein (16.10.2017 um 21:07 Uhr).
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