Wenn du einfache Lösungen suchst...
1. Schick mir das Teil und ich stecks zusammen mit meinem Wave in die Hosentasche.
Mir ist die Gesetzeslage einfach zu blöd und ich habe daraufhin beschlossen, sie schlicht und einfach zu ignorieren. Im Zweifelsfall bleibt ja immer noch das erkärende - und hoffentlich fruchtende - Gespräch mit der Exekutive.
2. Scheif' das äußere Material um das Loch weg, dann ist die Klinge nicht mehr mit einer Hand zu öffnen und das Ding ist wieder legal. Kannst ja irgendwo einen halben Millimeter stehen lassen, damit du es überhaupt noch irgendwie ausgeklappt bekommst. Kostet nix und ist schnell (kaputt ge-)gemacht.
BTW: Einen Abnahmestempel, etc. für frei mitzuführende Messer gibt es nicht. Insofern muß dir die Trachtengruppe erstmal irgendwas unterstellen, was die Staatsanwaltschaft später bestätigt, oder eben auch nicht. Bei einem Messerchen, welches eigentlich Bestandteil eines Multitools ist und sich nicht mehr mit einer Hand öffnen läßt, stelle ich mir die schlüssige Beweisführung einigermaßen aussichtslos vor...