Thema: Baurecht
Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 27.11.2017, 17:38   #5
Zappo
Heerführer

 
Benutzerbild von Zappo
 
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Baden
Beiträge: 2,412

Zitat:
Zitat von Brainiac Beitrag anzeigen
Ich möchte mir auf meinem eigenen Grundstück ein zweites Wohnhaus (EFH) bauen.
Bin ich gesetzlich verpflichtet für ein zweites Gebäude auf meinem Grundstück einen neuen und separaten Anschluß für Wasser, Abwasser, Strom, Telefon usw. legen zu lassen oder kann ich die bereits vorhandenen Anschlüsse benutzen? (innerhalb der jeweiligen Übergabepunkte auf meinem Grundstück....
Gesetzlich verpflichtet - meines Wissens - und Erfahrung nach - nicht. Wenn die bestehenden Leitungen aufs/vom Grundstück ausreichen, ist das völlig uninteressant, ob da zwei Einheiten dranhängen - Du musst eben nur intern abrechnen.
Selbst wenn Du z.B. zwei Stromzähler brauchst/willst, können die auch beide im Vorderhaus oder in nem Nebengebäude sitzen. FALLS die vorhandene Situation räumlich dem Versorger und dessen Bestimmungen dafür genügt.

Aber da man ja auch meist den Hof wegen des Abwasserrohr aufreissen muß, kann man da auch noch ein paar E und Leerrohre reinlegen. Ob sich das alles lohnt oder was sich da besser stellt, ist eher den räumlichen Situationen geschuldet - ist der Zähler im Vorderhaus, kommst Du hinten mit nem kleineren Sicherungskasten aus. Und so weiter.

Gruß Zappo
Zappo ist offline   Mit Zitat antworten