Thema: Baurecht
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Alt 28.11.2017, 12:08   #10
Crysagon
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Erhält das neue Gebäude eine eigene Hausnummer ? Wäre dann eine Variante wo eine Kostenpflicht auf dich zukommen könnte/würde.
Du bist der Eigentümer beider Häuser ? Sehr gut...dann würde ich prüfen ob dein bestehender Anschluss genug Leitungskapazitäten hat.
Dann könntest du eine Mitversorgung beantragen.
Du müsstest vomn Elektriker deines Vertrauens die Leitung vom Neubau bis zum alten Hausanschlusskasten vorverlegen lassen ( APL genannt ) .
Zum Tag X, Bezug des Neubaus, kommt ein Schaltungstechniker der die Vorverkabelung des Elektrikers mit den entsprechenden Leitungsplätzen des APL`s verbindet.

Woher ich das weis ? Es grüßt der Bauherrenservice der Dt. Telekom
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