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Alt 21.12.2017, 15:59   #6
Frank Enstein
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Hmm, dieser Satz macht mir Sorgen:

"Ohne zuordenbare Herkunftsnachweise drohen eine Beschlagnahme der Tiere und die Ahndung der illegalen Vermarktung durch Bußgeld. In schwerwiegenden Fällen, insbesondere streng geschützte Arten betreffend, können auch strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet werden"


Abgesehen von dem Wort des Menschen der die Wohnung da im Auftrag der Wohnungsgesellschaft beräumt hat, gibts keinen "Nachweis". Wenn die jetzt "festlegen" das reicht nicht, dann ziehen sie das Ding ein. Prima, das ist nicht der Sinn. Omi hät schließlich wissen müssen das sie abnippelt und noch fix:"...mit dem Dezernat für internationalen Artenschutz beim Regierungspräsidium in
Verbindung setzen und dort glaubwürdig darlegen, dass es sich bei dem eigentlich verbotenen Pelz um ein Erbstück handelt."....das ist doch hanebüchen.
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Kurios das sich immer genau die sich auf „gesunden“ und „Verstand“ berufen, weder das eine noch das andere ihr eigen nennen dürfen.
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