Hai,
hier kommen ein paar Nachträge zur Problematik. Zwei der am 31.12.2015 im Büchenberg gestellten Befahrer mussten sich jüngst vor Gericht verantworten, weil sie gegen das Bundesnaturschutzgesetz in einem Naturschutzgebiet verstoßen hatten und in Untertage-Bereiche gegangen waren. Der Vorwurf der Blitzknallerei hatte keinen Bestand vor Gericht. Beide wurden mit einem Bußgeld von ja 250€ belangt. Gefordert waren vom Antragsteller die doppelten Summen (die weitere Befahrer, die eine gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden wollten, bezahlt haben).
In Leserbriefen wird Stellung genommen zum neuen Fledermauseinflugtrichter im Hermannschacht. Die beiden Unterzeichner des vorhergehenden Lesebriefs schreiben zwar privat, gehören aber auch zum Verein der Bergbaufreunde Elbingerode.
Glück auf!
dER qUERTAUCHER
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Ein Taucher, der nicht taucht, taucht nix, oder er darf nicht