Meine Vermutung eine hohe Anzahl an Tagessätzen als Geldstrafe. Er ist, soweit ich das mitbekommen habe, nicht vorbestaft und die Revision hat irgend einen Verfahrensfehler festgestellt.
Nicht, dass der Eindruck entsteht ich bagatellisiere den Sachverhalt, aber es scheint doch einige Ungereimtheiten in der Prozessführung gegeben zu haben und ein Urteil soll weniger der Abschreckung von Nachahmern dienen, als der Erziehung des Verurteilten. Jetzt kommen noch solche Nicklichkeiten wie das Verhältnis der Richter untereinander zum Tragen. Oder gar der/die selbe Richter/in? Dann allerdings hat er schlechte Karten.
__________________
Gruß
Dirk
Es wird niemals so viel gelogen wie vor der Wahl, während des Krieges und nach der Jagd. -
Otto Von Bismarck
|