Zitat:
Zitat von Digitangel
Jemand der im Straßenverkehr eure Familie tötet wegen unangemessener Geschwindigkeit kommt u.U. mit einer Bewährungsstrafe davon.
Oder eure Tochter wird sexuell belästigt auf übelste Art und Weise und der Täter läuft weiterhin frei rum...
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Ist das so? Nein.
In der Regel nicht. Und wenn, dann weil das Gericht auf Grundlage unseres Rechts entschieden hat, daß so sein soll - incl. der Möglichkeit der nächsten Instanz, der Wiederaufnahme usw. Und das ist richtig so.
Die Praxis der Rechtssprechung und des Vollzugs spielt sich weitestgehend AUSSERHALB der Fälle ab, die es wg. Exotik und Aufregungspotential in die Presse schaffen. Wenn sich auch der Stammtisch gerne nur von denen ernährt.
Wenn man meint, des bestimmten Herren Aktionen sollten minder strafbewehrt sein, kann man das sagen, OHNE daß man zu tief in die Vorurteilskiste greift.
Gruß Zappo