-> "Das heißt leider, dass der
Karabiner, der Panzer oder das Krad, welches einstmals vom Reich beschafft wurde und in Wehrmachtseigentum überging bei Verkündung des Grundgesetzes zu Bundeseigentum wurde, sofern es sich zu diesem Zeitpunkt auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland befand."
Öhmm... hab ich jetzt was überlesen? Was ist mit dem Gerät auf dem Gebiet der (ex)DDR? Wurde da was im Einigungsvertrag geregelt?
Frage nur, falls ich über einen Panzer stolper...
(Die Frage ist aber ernst gemeint!)