Dann kann ich juristisch das deutsche Denkmalschutzgesetz aushebeln indem ich darauf klage das der Eigentümer des mittelalterlichen Münzschatzes nicht zugestimmt hat das die BRD neuer Eigentümer werden sollte?
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mfg Swen
2006 n. Chr. - und wir sind noch immer Jäger und Sammler...
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