Wenn die Polizei heimkommt, dann passiert gar nichts. Das ist ja Sinn der Sache. Aufgefundene Erbwaffen werden abgeholt u. an die zuständige Kreisverwaltungsbehörde weitergeleitet. Hier in Bayern wird die Waffe direkt zur Verwertung bzw. Vernichtung an das BLKA gesendet u. an die Kreisverwaltungsbehörde geht eine schriftliche Mitteilung.
Durchsucht kann hier nicht werden, da absolut rechtswidrig. Da kann auch gerne jemand was anderes über die Polizei behaupte, aber dann ist entweder der Sachverhalt anders gelagert od. es ist einfach Käse, den er erzählt. Es gilt: keine Straftat -> keine strafprozessualen Maßnahmen. An den Richtervorbehalt (bei Gefahr im Verzug StA u. Polizei) darf am Rande hingewiesen werden...
Gruß
S.
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