Zitat:
Zitat von oliver.bohm
Zumindest besteht die Chance, das sie Täter erkennen und aus dem Verkehr ziehen...
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"Aus dem Verkehr ziehen" heißt bei Eigentumsdelikten in der Praxis Personalien aufnehmen und wieder in die Freiheit entlassen. Wen willst du damit erschrecken?
Und selbst wenn es zu einem Verfahren kommt... wie will der Täter denn den Schaden begleichen? Da ist doch so gut wie nie was zu holen. Und selbst wenn er zu xxx Sozialstunden in einem katholischen Seemansheim verdonnert wird, wäre dir als Geschädigtem auch keinen Meter geholfen.