Normalerweise ist es so, das mit einem Abbruch erst begonnen werden darf, wenn eine hinterlegte Sicherheitsleistung oder Bankbürgschaft in Höhe der Schäden die an Nachbargebäuden entstehen können hinterlegt ist. Deine Giebelwand wird also auf Kosten der Abrissfirma, die als erstes haftet neu gemacht.
Gruß
Micha
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