Zitat:
Zitat von trinidad
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Den das ist alles so eine Grauzone wo man sich da bewegt.
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Beim Thuni eigentlich nicht. Er hat im Eingangsbeitrag (bei den "allgemeinen Daten")klar dargestellt, dass er gezielt nach beweglichen/unbeweglichen Bodendenkmälern suchen will.
Dazu gibt es das Bayerische Denkmalschutzgesetz, Artikel 1(Abs.4) Art. 7 (Abs.1 und ff.) und Art. 8.
http://www.gesetze-bayern.de/Content.../BayDSchG/true
Also bevor ihr euch über irgendwelche Abstände unterhaltet, sollten bei seinem Vorhaben erstmal die grundlegenden Begriffe und Bestimmungen erkannt sein.
(...auch mal verweisend auf sein anderes Thema
http://www.schatzsucher.de/Foren/sho...331#post947331 )