Die Berliner Polizei schreibt über Verkehrsordnungswidrigkeiten und den Notruf 110:
Zitat:
Ergibt sich aus einem Sachverhalt die Notwendigkeit, dass durch die Polizei oder das Ordnungsamt sofort reagiert werden muss (z. B. weil ein Fahrzeug im Rahmen der Gefahrenabwehr abzuschleppen ist), kontaktieren Sie bitte die Polizei (in dringenden Fällen über den Notruf 110)
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Quelle: https://www.berlin.de/polizei/aufgab...generstattung/
Unter dem Text-Link "weil ein Fahrzeug im Rahmen der Gefahrenabwehr abzuschleppen ist" ist dort weiter zu lesen:
Zitat:
Beim verbotswidrigen Parken in folgenden Bereichen muss regelmäßig mit der Anordnung des Umsetzens gerechnet werden:
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vor und gegenüber Grundstücksein- und -ausfahrten, wenn die beabsichtigte Benutzung verhindert wird
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Quelle: https://www.berlin.de/polizei/aufgab...kfz-umsetzung/
Dies würde bei einer berechtigten Einfahrtsabsicht in die durch ein fremdes Fahrzeug versperrte Einfahrt zutreffen. Ein schlechtes Gewissen zu haben, ist in diesem Fall also nicht unbedingt angebracht.
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