Zitat:
Zitat von 2augen1nase
Ich habe natürlich per Handy angerufen und war direkt bei meinem Auto, ich saß nicht die ganze Zeit drin, war aber in unmittelbarer Nähe - nach geltendem Recht gilt das aber dennoch als Halten, da ich ja unverzüglich handeln hätte können.
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Wer sein Fahrzeug verläßt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.
So sagt es der § 12 Absatz 2 der StVO.
Nur mal am Rande angemärkt.