Unter einer gewissen Grenze geht das. Und wenn er nur 6 Monate Sperrfrist hat und bis dahin alle Auflagen erfüllt (Gutachten), kann es passen. Das hat nichts mit Geld zu tun, teuer ist der Spass so oder so.
Fahrverbot erlassen geht nur bei Taten unter Straftatbestand.
Ich kenne mich mit dem Procedere aus...
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ǝʇɥɔıɥɔsǝƃ ɹǝp ǝʇʞılǝɹ
Optimismus ist, bei Gewitter in einer Kupferrüstung auf dem höchsten Berg zu stehen und Scheiß Götter! zu rufen.
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