Die wichtigsten Stellen aus dem PDF:
"Wer mit einer Metallsonde geortete Funde ergraben will, braucht dafür laut Denkmal-schutzgesetz eine Erlaubnis (§13 DSchG NRW). Dennoch sind unzählige „Schatz-sucher“ illegal unterwegs. "
Also eine Suchgenehmigung besorgen ! Aber selbst dann ist die Waldsuche untersagt:
"Zu den Bedingungen für eine Erlaubnis zählt auch die Maßgabe, dass nur auf gepflügten Äckern „gesondelt“ und so tief geschürft werden darf, wie der Pflug in die Erde eingedrungen ist. Von der Erlaubnis ausgenommen sind Wald- und Dauergrün-landflächen. Denn: Auf diesen Flächen gibt es im Gegensatz zu Ackerflächen keine um-fangreiche Zone bewegten Bodens. "
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Gruß
Hubertus
"Ich habe keine besondere Begabung, sondern bin nur leidenschaftlich neugierig."
Albert Einstein
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