So.
Hat nun doch einige Zeit gedauert, aber gestern kam die Antwort:
"Die Einstellung erfolgt im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens der Verwaltungsbehörde."
Über die Entscheidung freue ich mich, da hat sich der Aufwand also gelohnt - und gelernt habe ich dabei auch einiges...
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Genossen und Genossinnen! Geniesset den genuß der Genossenschaften, denn es könnte vorkommen, dass die
Nachkommen mit dem Einkommen der Vorkommen nicht auskommen und daher umkommen!