... Aber ohne Zustimmung des Vermieters baust du keinen Safe in die Wand. Falls du die Erlaubnis dazu bekommst, teilst du natürlich keine Kombinationen mit und hinterlegst auch keinen Schlüssel beim Vermieter. Was soll das denn?
Solltest du wirklich für die Zeit nach deinem Ableben vorsorgen wollen, packst du den Code/Zweitschlüssel in dein Testament und hinterlegst selbiges kostenlos beim Amtsgericht. So, und jetzt war genug Bürokratie!