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Alt 01.05.2020, 21:32   #10
Deistergeist
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Mittlerweile hat nahezu jeder Angestellte sein eigenes E-Mail-Postfach. Manche Arbeitnehmer nutzen zudem hin und wieder ihren geschäftlichen E-Mail-Account zur Versendung von privaten Mails.

Normalerweise sind geschäftliche E-Mails gleich gestellt mit der geschäftlichen Post. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber entscheiden darf, wer die Post beziehungsweise E-Mail-Postfächer einsehen darf, wenn Sie beispielsweise im Urlaub oder krank sind.
Wenn Ihr Arbeitgeber jedoch die private Nutzung Ihres geschäftlichen E-Mail-Accounts duldet oder erlaubt, so fungiert er gesetzlich gesehen als Telekommunikationsanbieter.
Dadurch muss er sich laut Paragraph 88 des Telekommunikationsgesetzes an das Fernmeldegeheimnis halten, welches laut Paragraph 10 des Grundgesetzes wie das Briefgeheimnis nicht verletzt werden darf.
Somit darf Ihr Arbeitgeber bei Duldung der privaten Nutzung nicht auf Ihren E-Mail-Account zugreifen und auch keinen anderen Mitarbeiter erlauben Ihr E-Mail-Postfach einzusehen. Das gilt auch wenn Sie krank oder im Urlaub sind.

Quelle: https://praxistipps.chip.de/briefgeh...htslage_114049
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"The Man Who Saved the World" -S. J. Petrow-

Queen. Their classic line-up was Freddie Mercury (lead vocals, piano), Brian May (guitar, vocals), Roger Taylor (drums, vocals) and John Deacon (bass).
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