Zitat:
Hmm, damit wären auch Hinweise auf Nummernkonten dahin
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das stimmt so nicht, als Berechtigter (Erbschein) kann man bei einer Schweizer Zentralstelle mit den bekannten Angaben des Verstorbenen eine Anfrage stellen.
Intern haben die Banken auch beim Nummernkonto immer einen Namen und Kontaktdaten.