Zitat:
Zitat von ghostwriter
ist doch beides für die genehmigungsfrage irrelevant!? ![Grübelnd](http://www.schatzsucher.de/Foren/images/smilies/gruebel.gif)
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Absolut Marc! Gebiet währe dann für den Archi relevant wegen dem Flurstück den er freigeben dann kann. Selbst NRW handhabt das evtl. unterschiedlich- deshalb mein Rat an die Untere Behörde heranzutreten. Bei uns würde die dann an den richtigen Archi verweisen.
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„Denn nicht durch Worte, aber durch Handlungen, zeigt sich wahre Treue und wahre Liebe.“ — Heinrich Von Kleist
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