eine super erklärung bzw. ein klasse link: *
Zitat:
Die Heimatscheine bezogen sich also auf die Zuständigkeit der Gemeinde. Die Heimatscheine waren deren Beurkundung.
Das Heimatrecht wurde nicht durch den Zuzug automatisch erworben, sondern man mußte sich darum bemühen.
Mit dem Heimatrecht hatte man Anspruch auf ungestörten Aufenthalt, das Wahlrecht und (ganz besonders wichtig) auf soziale Versorgung im Falle von Armut oder Not.
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quelle:
http://www.zwittau.de/verweise/ff/heimatschein.htm
* mein dank geht an "Gemueselaste"!!