Zitat:
Zitat von metox
Man sieht, Unbekanntes sollte man nicht gleich als Kopie bezeichnen.
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Erst wenn die Echtheit bestätigt ist, gilt es als echt. Ansonsten im Zweifel IMMER gegen den "Angeklagten"...
Du wärst erstaunt, wieviele "schwarzgefärbte" M1968 es gibt. Wahrscheinlich viel mehr, als jemals orginal ausgegeben wurden...
Mich persönlich stört ja immer noch ein bisschen die "zivile Gravur". Art und Ort sind unüblich beim M1968...
Achja, das war von ihm keine rechtsverbindliche Expertise, sondern nur ein Kommentar zu einem Foto.