Zitat:
Zitat von DaddyCool
Mal etwas Neues müsste her: den Kauf und das Führen/Einsatz eines Metalldetektors an eine juristische Bedingung knüpfen, z.B. nur mit behördlicher Genehmigung, das ins StGB aufnehmen und mit ein paar Ausnahmetatbeständen versehen (BOS, Forst usw)...
|
Zuwiderhandlungen gegen das luxemburgische Denkmalschutzgesetz (Sondeln ohne ministerielle Genehmigung) fallen ins StGB, genau wie andere Tatbestände, die beim Sondeln begangen werden ...