Mal ne Frage - wer ist denn als Halter in dem Bescheid angegeben?
Im Bußgeldbescheid muss nach §66 OwiG u.a. der Betroffene und auch das Beweismittel angegeben sein.
Wer ist denn auf dem Foto von der Blitze zu sehen oder gibt es keines? Wurde Deine Freundin evtl. von Deiner Schwester, Exfreundin oder Zweitwagen nutzendem Dealer als Fahrerin bezichtigt?
Offensichtlich liegt hier ein Formfehler vor, gegen den man Einspruch einlegen kann. Zeit hast dafür 14 Tage nach Zugang des Schreibens gem. § 67(1) OwiG.
Allerdings geht dann das mit der Fahrerermittlung von Neuem los, in der letzten Instanz bist du dann als Halter und Verantwortlicher in der Bütt.
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