Zitat:
Zitat von Erdspiegel
In BRB ist das Autofahren nicht verboten.Es bedarf einer Fahrerlaubnis.
In BRB ist das Führen einer Schusswaffe nicht verboten.Es bedarf eines Waffenscheins.
In BRB ist das Sondeln nicht verboten.Es bedarf der Erlaubnis durch das Denkmalamt.(außer Spielplätze,Badestrände,Freibäder)Welche Flächen 'unverdächtig' sind,darüber erteilt das Amt persönlich Auskunft.
Wo gibt es da Verständnisprobleme??
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Hätte ich nicht besser ausdrücken können. Das sind die selben die dann jammern wenn die Polente ihnen den 1000€ Detektor wegnimmt und zu Hause ne Runde durch alle Schränke dreht. Wer nicht schlau genug ist einen gut gemeinten Ratschlag anzunehmen, dem ist nicht zu helfen!