Man sollte sich bewusst machen,was man persönlich verfasst und veröffentlicht!
Ein bescheidenes Beispiel,in allerbester SondlerBennyManier.
Das reicht locker für eine Hausdurchsuchung!
Zitat:
Wie gesagt bin ICH der Finder
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Hat der Finder eine Grabungsgenehmigung für sein Bundesland?
Hat Er die gesetzliche Meldepflicht eingehalten,und die Fundmünze seinen zuständigen Kreisarchäeologen vorschriftsmäßig gemeldet?
Kennt Er das Fundrecht in seinen Bundesland,Schwerpunkt"Schatzregal"?
Wenn nicht steht hier folgendes im Raum:
Illegales Sondeln,gleich Raubgräberei!
Fundunterschlagung,Diebstahl!
Sowie mindestens versuchte Hehlerei,die besagte römische Fundmünze wurde öffentlich von dem Finder in einen Forum zum Kauf angeboten!
Gruselieger geht das schon bald nicht mehr!