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Alt 29.04.2021, 08:53   #6
Spürhund
Heerführer

 
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Mit "Geld" kannst du machen was du willst (in der BRD):

"Euro-Banknoten und -Münzen sind Sachen im Sinne von § 90 des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB). An Sachen kann jeder Eigentum gemäß den allgemeinen
zivilrechtlichen Regeln (§§ 929 ff. BGB) erwerben. Banknoten und Münzen
gehören somit demjenigen, dem sie übereignet worden sind, und sind kein
Eigentum der Notenbanken oder "Staatseigentum". Grundsätzlich kann der
Eigentümer mit ihm gehörenden Sachen (und damit auch mit Euro-Bankoten oder
-Münzen) in den durch die Rechtsordnung gesetzten Grenzen nach Belieben
verfahren. Allerdings weisen wir darauf hin, dass wir für mutwillig
beschädigte Banknoten oder Münzen keinen Ersatz leisten. Der Beschädiger
trägt daher das Risiko, dass eine von ihm mutwillig beschädigte Banknote
oder Münze von Dritten im Zahlungsverkehr nicht mehr angenommen und daher
faktisch wertlos wird. Zudem möchten wir noch auf § 3 Abs. 3 des
Münzgesetzes hinweisen. Danach ist niemand "verpflichtet, Euro-Münzen und
deutsche Euro-Gedenkmünzen anzunehmen oder umzutauschen, die durchlöchert,
verfälscht oder anders als durch den gewöhnlichen Umlauf verändert sind".

Quelle: Bundesbank
https://www.emuenzen.de/forum/thread...praegen.48986/
__________________
Gruß
Hubertus

"Ich habe keine besondere Begabung, sondern bin nur leidenschaftlich neugierig."
Albert Einstein
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