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Alt 26.02.2015, 10:00   #8
Sorgnix
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... muß gleich wieder zum Doc.

Davor aber zumindest mal was zur Urteilsbegründung.


Der Beklagte wurde der Unterschlagung schuldig gesprochen.

... im Ergebnis der Zeugenbefragungen.
Belastungs- und Entlastungszeugen wurden gefragt,
Zeugen die Sachverhalte darstellten,
Auslassungen des Beklagten wurden gehört
... und einige Videos geschaut.


Es konnte NICHT geklärt werden, WANN der Schatz nun wirklich gefunden wurde. "irgendwann im April" - oder eben "Mai" ...
(wurde nicht im Detail gewürdigt .,, )

Dank der Anzeige eines "Internethelden" kamen die Ermittlungen gegen SPB ins Rollen.
(Der Prozeß war eigentlich ne "Werbeveranstaltung" fürs DF - mit Erwähnung von YoutTube ,,,)

Es gab ne HD im Juli ´13 - mit NULL Hinweisen auf den ein paar Monate zuvor gefundenen Schatz. Keine Bilder auf dem PC, keine Funde in der Wohnung ...
Eigentlich ging es nur um die "Zauberwaldfunde" etc.
So gesehen wäre alles seinen Gang gegangen.


Im Verlauf dieses Verfahrens wurde gefordert, die Funde doch endlich zu melden.
Es wurde ein Termin für Dezember ´13 gemacht, und alles, was noch da war, fein säuberlich katalogisiert und bestimmt, abgegeben.
Das, was noch da war -denn der Beklagte mußte einräumen, einige Dinge bei ebay verkauft zu haben. Dinge, die Filmbekannt waren.


Auf mehrfache Nachfrage der Archäologin nach "ist das alles", "haben Sie noch was?" kam ein "Nein, nix Wertvolles. Nur Mittelalterschrott und so, was Archäologen nicht interessiert."
Es kam die Bitte, den Schrott auch abzugeben, weil das Amt es gern selber entscheiden würde, was "Schrott" ist und was nicht. Vor allem, wenn "Mittelalter" dabei ist.
Termin: Mitte Januar ´14 - abgesprochen, so ich recht erinnere, beim Termin im Amt am 16.12.13


Am 20.12. (Freitag) gab es eine weitere HD bei den Mitfindern des Schatzes.
(Auslöser und Grund unbekannt)
... bei denen wurde im Auto eine Kamera gefunden, auf der sich Bilder des Schatzes befanden ,,,
Im Laufe des Tages wurde SPB vom Mitfinder informiert.

... und am Abend desselben Tages, NACH Feierabend, rief er bei der Archäologin an. Er möchte jetzt doch ehrlich sein, alles abgeben, dringend, er hätte da noch etwas, das hätte sie noch nie gesehen, ihr würden dann die Augen rausfallen ...

Die Dame hatte eigentlich Jahresendurlaub, zog aber den Termin dann vor und erhielt den Schatz am Montag den 23.12.
wiederum fein sortiert und katalogisiert.

Wohl ein Widerspruch zu der Äußerung vom 16.12.


Im Verlauf des Prozesses wurde versucht darzulegen, er hätte so lange recherchieren müssen, um herauszufinden, was das genau wäre, was er da gefunden hätte.
Die Vorgehensweise entsprach aber nicht den sonst üblichen Gepflogenheiten via Internet.
... und er hätte nicht abgeben können, weil er "keinen Zugriff" auf den Schatz gehabt hätte, er ein halbes Jahr "woanders" war, was er aber nicht sagen könne WO ...

Das, in Verbindung mit den EIGENEN Videos, die zum Ende der Beweisaufnahme gezeigt wurden - und wo auf den Inhalt mit keinem weiteren Wort eingegangen wurde!! - führte letztendlich zum Urteil.

Er konnte seine Version der Vorgänge nicht beweisen.
... stattdessen hat er die Beweise gegen seine Behauptungen halt selbst via YouTube geliefert.


Die Richterin (und die beiden Schöffen) nahmen ihm nicht ab, daß er nicht gewußt habe, aus welcher Zeitstellung der Fund gewesen ist. Das die "eigen Bearbeitungszeit" der Fundbestimmung so lang gedauert hätte auch nicht,


Als weiterer Beleg für die "Zueignungsabsicht", das niemand anderes vom Fund erstmal erfahren sollte, war der Umstand, das sich die Finder so etwas wie einen Sichtschutzzaun bei der Bergung gebaut hatten. Damit Spaziergänger sie nicht sehen ...
Und SPB nach der Grabung (ein paar Tage später??) nochmals zur Fundstelle ging und die Nachsuche durchführte. (und noch ein Teil fand).
Danach die Grabungsstelle "tarnte".


Und eben der Hauptwiderspruch zwischen "ich hab nix mehr, nur Schrott" und 4 Tage später "da fallen ihnen die Augen aus".


Das spach eben nicht für "ehrliche" Absichten ...


... und wenn er den Fund nicht selbst noch schnell gemeldet hätte, der Fund erst im Rahmen der weiteren Ermittlungen gegen seine Mitfinder ans Licht getreten wäre, dann hätte es KEINE Bewährungsstrafe gegeben!!
... der Junge ist haarscharf am Bau vorbeigeschlittert!



DAS Urteil nennt man z.B. Debakel.
Ein Debakel, die doch etwas krassen Abweichungen zwischen eigenen Darstellung der Geschichte - und der Realität, zu deren Beweis er die Belege gleich selbst geliefert hat ...


Es gibt noch mehr Punkte, die Erwähnung fanden. Fallen mir jetzt aber nicht ein.


Gruß
Jörg
__________________
Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

(Heiner Geißler)

Geändert von Sorgnix (22.10.2015 um 10:14 Uhr).
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