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Alt 09.09.2010, 11:58   #8
Desert_Eagle
Lehnsmann

 
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Hi Leute!
Ich weiß, dieses Thema hier ruht schon ein wenig, aber ich möchte euch das trotzdem mitteilen:

Ich habe vor ein paar Tagen beim Bundesdenkmalamt telefonisch nachgefragt, und im übertragenen Sinne folgende Antworten erhalten:

Oberflächenfunde
Grundsätzlich ist es einmal so, dass alles was du frei herumliegen siehst, und einfach so aufhebst nicht verboten ist (von Denkmalseite her). Allerdings musst du deinen Fund zumindest beim Grundeigentümer melden. Wenn es etwas "historisch wertvolles" ist, dann musst du es auch beim zuständigen Landesdenkmalamt abgeben (in der jeweiligen Landeshauptstadt).

Nicht-Oberflächenfunde

Hier handelt es sich um einen grau-Bereich. Eigentlich ist wie bereits erwähnt, jegliche Bewegung der Erdoberfläche verboten. Was daher auch den Einsatz von Metalldetektoren praktisch verbietet. Allerdings ist es defakto kein Problem, wenn man vorher den Grundeigentümer um Erlaubnis bittet, und folgende Situation nicht zutrifft:

Bodendenkmäler

Ist ein Grundstück als Bodendenkmal verzeichnet, ist auf diesem alles verboten. Mit alles meine ich alles. Theoretisch sogar das Betreten. Das heißt auch "aufklauben" darf man nix, weil man theoretisch das Fundbild zerstören könnte. Aber hier kommt wieder der in Österreich beliebte Spruch "Wo kein Kläger, da kein Richter" zur Anwendung. Wenn man vorher den Grundeigentümer fragt, dann wird auch das BDA keinen Wind davon kriegen.

Ein Fund, was nun?
Wenn man etwas "historisch bedeutungsvolles" findet, hat man es unverzüglich dem BDA abzugeben, am Besten mit Koordinaten der Fundstelle. (Man kann ja immer noch sagen, man hat es auf der Oberfläche liegen sehen). In der Regel passiert einem auch nix, dabei. D.h. das BDA ist froh, wenn jemand was abgiebt, damit sie es katalogisieren können.

Außerdem erhält man nach ein paar Wochen das Fundstück wieder zurück, mit genauer Bezeichnung, Datierung, etc! Also ein Vorteil für alle "Sucher".

Wenn man natürlich alle paar Tage mit einem neuen "Oberflächen-Fund" anrückt, wird das BDA auch a bissl stutzig werden...


Wem gehört der Fund?
Nun der Fund gehört zu 50% dem Grundeigentümer und zu 50% dem Finder. Das BDA mischt sich da in Streitigkeiten nicht ein.


Was passiert wenn ich "erwischt" werde?
Entweder beim ersten mal gar nichts, und man kommt mit einer Verwarnung davon (wenn man sich einsichtig bzw. unwissend zeigt).
Ansonsten handelt es sich um eine normale Verwaltungsübertretung. Wenn der Grundeigentümer sehr sauer auf euch ist, kann er euch natürlich auch noch eine Besitzstörungsklage anhängen.

Jagdgesetz
In Wäldern könnt ihr ev. auch noch mit der Jägerschaft Probleme bekommen, da sich diese gerne auf "Wildruhe" beziehen. Vom Jagdgesetz her ist es so, dass theoretisch in der Notzeit 200m um eine Wildtierfütterung und bei Dickungen sogenannte Wildtierruhezonen vorliegen, die keinesfalls betreten werden dürfen (was auch richtig ist, da das Wild im Winter eh kaum was zum Fressen findet, und jede unnötige Bewegung zusätzliche Kalorien verbraucht).
D.h. haltet euch im Winter bitte von Wildtierfütterungen fern!
Und solltet ihr im Frühjahr auf Wiesen irgendwo Rehkitze auffinden, dann KEINES FALLS mit den Händen berühren! Die Mutter nimmt sie sonst nicht mehr an! Die Jäger sind euch aber dankbar, wenn ihr es mit großen Grasbüscheln in den Händen vorsichtig aufhebt, und an den Rand der Wiese tragt, damit es beim Mähen nicht getötet wird! Am Besten ist jedoch, einen örtlichen Jäger über die Position des Kitzes zu informieren!


Hoffentlich nützen euch diese Infos!

Zusammenfassend:
Wennst die Suche mit dem Grundeigentümer vorher abklärst passiert dir nix, und wenn du den Fund abgibst, erhältst du ihn etwas später wieder zurück, inklusive genauer Datierung! Zur Not hat es sich halt um einen Oberflächenfund gehandelt! ;-)
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Wenn Waffen töten, dann macht Besteck dick!

Geändert von Desert_Eagle (09.09.2010 um 12:00 Uhr).
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