Zitat:
Zitat von Sir Alottafind
Was ist also, wenn er die Kenntnis über die Mängel und die Schäden für ihn daraus erst viel später erlangt hat, über die übliche Verjährungsfrist von drei Jahren hinaus, und jetzt natürlich an Schadensersatzansprüche denkt?
|
Dann kannst du es in Streifen schneiden und Klopapier sparen.
Die Pflicht zur Überprüfung liegt bei beiden Parteien. Nennt sich Sorgfaltspflicht.