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Alt 29.05.2012, 18:12   #1
Eli
Lehnsmann

 
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Gesetzgebung Sachsen

Hallo,

ein paar kurze Fragen zur Gesetzeslage in Sachsen:

1. In Sachsen darf man ja nur auf Äckern suchen und auch nur wenn man eine NFG hat. Gilt dies auch für mein Privatgrundstück? Der Acker ist ja auch jemandes Privatgrundstück. Wenn man für das Privatgrundstück keine NFG braucht, muss man dann eine NFG haben um auf dem privaten Acker eines befreunden Bauers sondeln zu dürfen?

2. Mir ist zu Ohren gekommen, dass man zur suche von Neuzeitlichen Reklikten (Militaria) keine Sondelgenehmigung braucht. Was, wenn ich einfach so tun würde als ob ich nur nach Militaria sondeln würde und dann "zufällig" einen Antiken Goldschatz finde . Würde das gehen? Die Sondeler die in Bautzen (Sachsen) einen Silberschatz ohne NFG fanden, sagten vor Gericht aus sie hätten nur nach Militaria gesucht und dann zufällig diesen 900 Gramm Antike Silbermünzen gefunden. siehe 900 Gramm Gehacktes Ausstellung in Dresden.

3. Darf man Militaria auch in Wäldern suchen?

4. Am "Strand" ist das Sondeln ja angeblich immer erlaubt. Was ist "Strand"? Ist "Strand" auch der Rand eines Flusses, Sees, Tümpels, Pfütze?
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