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Alt 18.01.2019, 20:43   #6
2augen1nase
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Sven hat völlig Recht.

Wenn der Nachbar abreißt, muss er auch für die Standsicherheit eures Gebäudes sorgen. In aller Regel kümmert sich da aber eigentlich das Bauamt drum, denn ohne Statik gibts in so einem Fall keine Abbruchgenehmigung.

Sinnvoll wäre eventuell mal einen Wink ans Landesdenkmalamt. Sieht ja auf dem Foto nach einem Ensemble aus, wer weiß, vielleicht haken die sich ja ein und verhindern den Abbruch.

Die Sicherung erfolgt meist mit langen Ankern die geschoßweise durch die Giebelwand in die ersten 3 oder 4 Deckenbalken verschraubt werden, zumindest ist das hier so üblich bei gemauerten Wänden. In Wismar habe ich bei einem Fachwerkhaus aber auch schon gesehen, dass Fundamente am Giebel eingebracht wurden und darauf dann eine große Stahlkonstruktion gestellt wird die euer Gebäude hält.

Wichtig: Am besten vorher mal einen Bausachverständigen beauftragen und das eigene Haus begutachten lassen. Habt ihr nach dem Abbruch Risse / Setzungen/ sonstewas könnt ihr damit dann nachweisen, dass der Zustand vor dem Abbruch in Ordnung war. Normalerweise sollte sich um sowas aber auch der Abbruchunternehmer kümmern....

Viel Glück!
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