Thema: Urteile
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Alt 25.06.2009, 14:19   #8
Caddy
Heerführer

 
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Zitat:
Zitat von chabbs Beitrag anzeigen
Der Raubgräber ist jemand, der ohne offizielle Erlaubnis sucht und gräbt und die Funde entweder für sich selbst behält oder verkauft, ohne diese zu melden.


LG
Den Satz musste ich mir erst mehrmals durchlesen , habe ihn jetzt aber kapiert.
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Tolles Teil! Wenn es doch nur sprechen könnte
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