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Alt 15.12.2020, 21:30   #6
wobo
Heerführer

 
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Moin,
der Besitz von Schrott ist nicht verboten ...

Das Teil ist eine sog. Trittfalle, sie wirkt wie eine Mine, wer drauftritt hat verloren,
Jagdlich schon lange verboten, früher sehr beliebt gegen Diebe aller Art (siehe Anhang)
Zitat: ... gut geeignet für Wild und Gartendiebe.

Heute arbeiten Bügelfallen als sog. Abzugeisen, es wird ein Köder am Teller befestigt
und die Falle löst aus wenn an diesem Köder gezogen wird,
zudem dürfen Schlagfallen nicht mehr offen verlegt werden,
sondern werden in sog. Fallenbunker eingebaut.
Auch braucht man außer Jagdschein noch eine zusätzliche Lizenz für die Fallenjagd.

Weidmannsheil
Wolf
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