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Alt 06.02.2020, 22:40   #17
2augen1nase
Heerführer

 
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Eine Sache die fest mit dem Gebäude verbunden ist, gehört dem Gebäudeigentümer - so erklärt sich auch, warum manch Handwerker abgestraft wird, wenn er Dinge die er eingebaut hat, aber nicht bezahlt bekommt eigenmächtig wieder ausbaut.

Wenn du das Ding also ohne Rücksprache mit dem Gebäudeigentümer aufknackst, ist das eine Sachbeschädigung.

Was den Inhalt angeht, ist das eine andere Nummer, aber das wurde ja bereits alles gesagt.

Frag dich einfach was du zu verlieren hast wenn du es deinem Vermieter meldest. Wohl nichts und im besten Fall gibts noch was - Finderlohn oder Fundbeteiligung.

Mit der Flex würde ich das Ding allerdings nicht öffnen, denn das ist dann Schrott. Dann lieber das Geld ausgeben und einen Profi beauftragen, der bohrt dann an der richtigen Stelle ein Loch, pickt das Schloss, stellt dir das Schloss um, fertigt dir neue Schlüssel und schweißt das Loch wieder zu. Im Zweifelsfall hast du damit mehr gewonnen - zumindest in heutigen Zeiten
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