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Alt 21.01.2018, 16:16   #1
Sorgnix
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Barbarenschatz - DRITTER (3) Prozeß - Freispruch oder (erneut) verknackt??

Nun,
... endlich finde ich die Zeit - für ne Umfrage haben wir ja noch zwei Tage ...


Also.

Die erneute Verhandlung zur Unterschlagung des Schatzfundes findet am

=>
23. Januar 2018, 9.15 Uhr, Sitzungsaal 3.
im Landgericht Frankenthal
Bahnhofstraße 33
67227 Frankenthal (Pfalz) statt
es ist die erneute Berufungsverhandlung, nachdem die bisher erfolgten 2 Schuldsprüche
in der 1. und 2. Instanz vom Verurteilten nicht akzeptiert wurden.


Zur Einarbeitung für die, die es glatt noch nicht wußten:


Es gibt bei google eine Suchfunktion, da kriegt man zum Thema => "Barbarenschatz"
nur gefühlte 1.453.786 h Lesestoff geboten



In Kurzform kann man sich auch hier auf der Seite informieren.



1. das ERSTE Urteil - der Prozeß am 25.02.2015
(=> kleine Leseprobe ... )
es wäre vielleicht ratsam, den GANZEN Thread zu lesen ...
Da gibt es massig Hintergrundinfos, was so im Gericht abgelaufen ist, was der
Angeklagte zum Thema so von sich gab.


2. Das ZWEITE Urteil - der Prozeß am 25.01.2016
(=> kleine Leseprobe ... )



Zu beiden Prozessen gab es hier vorher eine Umfrage.

=> Umfrage 1. Prozeß

=> Umfrage 2. Prozeß - Berufung

Ungefähr genau SO ( ) sollte es bei der 3. Umfrage wieder laufen!
Konstruktive Beiträge - nicht das Niveau von .würg oder (teilw.) DF



.
So.

Gegen das erste Urteil wurde Berufung eingelegt, gegen die Verurteilung im 2. Prozeß, dem Berufungsprozeß,
wurde der Revision seitens der Verteidiger des Angeklagten stattgegeben.
"Vermeintliche Verfahrensfehler" mehr weiß ich dazu auch nicht im Detail.
Ob nun "Verfahrensfehler" oder andere "sachliche Gründe" - da herrscht halt Schweigen im Walde.

Scheinbar soll das Argument "aber er hat den Schatz doch - wenn auch verspätet - gemeldet "
vom Gericht nicht entsprechend für das Urteil bewertet/gewürdigt worden sein.
Nun gut.



Also geht es in die neue 1. Runde ...


WIE geht es dieses Mal aus??


Die Auswahlmöglichkeiten lehnen sich ungefähr an den Umfang der 1. Umfrage aus 2015 an.

Die Umfrage läuft bis ungefähr zum Mittag des 23.01., dem Tag der Verhandlung.
Die Umfrage wird dann kurz vor Urteilsverkündung manuell geschlossen.


Die Umfrage ist "öffentlich", d.h. man kann sehen, wer mit seinem Namen wo gezeichnet hat.

So jemand der Meinung ist, sein "Urteil" im Detail begründen zu müssen, so tue er dies.
Aber bitte im Rahmen der allg. üblich hier verlangten Verhaltensregeln


Gruß
Jörg



P.S.:
=> KEINE Verständnisfragen oder sonstwas hier im Thread
Hier geht es nur um die Umfrage, sprich Stimmabgabe und u.U. um die Begründung der eigenen Wertung.
Stimmabgaben Dritter werden NICHT diskutiert.
Grundlagen lese man bitte in verlinkten Threads.

So es was "zum reden" gibt, nebenher, so tue man dies z.B. in

=> im diesm Thread im Unterforum "Pressesplitter"

.
__________________
Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

(Heiner Geißler)
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