Es kommt darauf an was im Grundbuch steht, frühere Abmachungen ohne Vertrag sind schwer einzuklagen. Es besteht m. M. nach nur ein Notüberfahrtsrecht. Einen ähnlichen Fall gibt es hier in der Ortschaft, da kann ein Hausbesitzer seine Garage nach einem Besitzerwechsel des Nachbarhauses nicht mehr nutzen.
Gruß
Micha
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Ebinger 410
Ebinger 728
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