...Erlaubnis ohne ein begründetes wissenschaftliches Interesse in der Regel nicht erteilt wird...
Die entsprechenden Belange sind im ThDSchG §§ 16-18 klar formuliert...
na dann mußt halt das entsprechende reinschreiben bei deiner Anfrage.
Mitglied in einem Heimatverein zu sein kommt auch nicht schlecht rüber
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