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Alt 07.01.2005, 08:11   #6
MrSheepy
Landesfürst

 
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1. Kastrieren kann die jeder dazu berechtigte Büchsenmacher. Kommt nur auf den Preis an...

2. Wiederbekommen tust Du die Sachen immer, evtl. mit Auflagen! Stellen die Sachen eine Gefährdung dar, kanns aber auch anders aussehen

3. Im normalfall hat man 2-3 Wochen Zeit Funde abändern zu lassen

4. Der Besitzer muss natürlich gefragt werden. Hat er kein Interesse an den Funden Deins, sonst 50:50.

5. Waffen/Munition melden...
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Geändert von MrSheepy (07.01.2005 um 08:12 Uhr).
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