Sondeln ist grundsätzlich nicht verboten SONDERN bedarf einer Genehmigung. Um die Versagung dieser Genehmigung ging es in dem Urteil.
Wenn man keine Genehmigung hat, begeht man im Bedarfsfall eine Ordnungswidrigkeit. Was natürlich nicht das bewusste suchen auf Bodendenkmälern einschliesst....
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bang your head \m/
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